Trinkwasser ist unser bedeutungsvollstes Lebensmittel und steht unter strengem gesetzlichem Schutz. Damit wir es alltäglich bedenkenlos zum Trinken, Kochen, der Körperpflege etc. nutzen können, muss es frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein. Die Qualitätskriterien für unser Trinkwasser sind in der Trinkwasserverordnung festgelegt. Sie ist ein Garant für sauberes Trinkwasser hierzulande und gilt als Grundlage für die Sicherheit und Überwachung der Reinheit. In Kürze tritt nun eine überarbeitete und neu strukturierte Fassung unserer Trinkwasserverordnung in Kraft. Diese nimmt mit einer Vielzahl von Anpassungen die Änderungen der seit 2021 geltenden EU-Trinkwasserrichtlinie auf und wird damit aus Sicht von Experten den Anforderungen an ein modernes Trinkwassermanagement in vielen Punkten gerecht.
Neue und schärfere Grenzwerte
Dabei schreibt die Verordnung erstmals verpflichtende umfassende Regelungen zur Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung für die Wasserversorgung vom Rohwasser bis zur Entnahmearmatur bei den Verbrauchern fest. Auch wurden eine ganze Reihe an Grenzwerten in der neuen Trinkwasserverordnung weiter verschärft, darunter die von Arsen und Blei. Andere Substanzen, auf die die Wasserversorgungsunternehmen das Trinkwasser untersuchen müssen, wurden erstmals neu aufgenommen. Dazu gehören die sogenannten Ewigkeitschemikalien per-und polyfluorierte Alkylsubstanzen, kurz PFAS. Sie können nicht vollständig abgebaut werden, reichern sich in der Umwelt und im Körper von Menschen und Tieren an und können dort zu toxikologischen Schäden führen. Wasserversorger müssen PFAS gegebenenfalls mit hohem technischem Aufwand herausfiltern. Die neue Trinkwasserverordnung verpflichtet die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen auch zu sehr weitreichenden Verbraucherinformationen. Doch nicht nur das Wasserversorgungsunternehmen ist verantwortlich, dass das in die Trinkwasser-Installation abgegebene Wasser einwandfrei ist. Auch der Haus- und Wohnungsbesitzer muss gewährleisten, dass das Wasser dort einwandfrei bleibt. So greift mit der neuen Trinkwasserverordnung auch die Pflicht für alle Hauseigentümer, alte Bleirohrleitungen in der Hausinstallation bis Januar 2026 endgültig auszutauschen. Trinkwassernutzer können sich über die Internetseite ihres Wasserversorgers über alle relevanten Qualitätsdaten ihres Trinkwassers informieren und erhalten zukünftig auch Vergleichswerte, anhand derer sie die Höhe ihres eigenen Wasserverbrauchs beurteilen können. Für Verbraucher schafft die Neufassung der gesetzlichen Grundlagen zur Wasseraufbereitung und Verteilung daher noch mehr Sicherheit bei der Qualität ihres Trinkwassers!
Quillmann – Alles im Fluss
Haben Sie Fragen zum Thema Trinkwasser und Wasserqualität? Wir als SHK-Fachbetrieb besitzen die notwendigen Qualifikationen, um die neuen Herausforderungen an die Trinkwasserhygiene zu meistern und sorgen gerne dafür, dass Sie Ihr Wasser nutzen können, wo auch immer Sie es wollen – und das in bestmöglicher Qualität.